aktuelle Fördermöglichkeiten für Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Förderprogramm | Förderberechtigte | Förderobjekte | Förderungshöhe | Fördergeber | Gebiet | Status | Link |
TruckCharge@BW | Einzelunternehmer, Einzelkaufmann, Freiberufler, Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Aktiengesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, eingetragener Verein, Genossenschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), öffentliche Anstalt, Stiftung des öffentlichen und privaten Rechts oder Unternehmergesellschaft | Schnellladestationen inklusive Netzanschluss zum kabelgebundenen Laden von Elektro-Nutzfahrzeugen (EG-Fahrzeugklassen N2 und N3) im öffentlichen und nicht-öffentlichen Raum auf Betriebsgeländen, an Umschlagplätzen und in Lade-Hubs in Baden-Württemberg |
KMU: GU: |
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Bewilligungsstelle: L-Bank) | Baden-Württemberg | aktiv | zum Antrag |
Förderung von Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg (Charge@BW) | Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktien-gesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften | öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss und Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) |
Fördersatz von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 EUR je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt (maximal 250 Ladepunkte bzw. Ladeplätze) |
Landeskreditbank Baden-Württemberg | Baden-Württemberg | aktiv (vsl. bis Jahresende 2024) | zum Antrag |
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern | Wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind. | Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen konduktiven DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern oder leistungsstärkeren Steckerstandards mit EU-Norm (z. B. MCS für „Megawatt-Laden“) in Bayern, die zum Laden von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt sind, inklusive des dafür erforderlichen Netzanschlusses und der Montage der Ladestation. Einzelheiten zur Förderfähigkeit ergeben sich aus dieser Förderrichtlinie sowie den jeweils geltenden Förderaufrufen. |
40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben: KMU: |
Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie | Bayern | aktiv von 15.11.2024 10:00 Uhr bis 15.01.2025 16:00 Uhr | zum Antrag |
PROGRESS.NRW | a) natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Wohnimmobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften, b) natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, c) Personengesellschaften, d) juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, e) Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1979 in der jeweils geltenden Fassung und kommunale Betriebe, soweit diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben. |
Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten |
siehe hier |
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen | Nordrhein-Westfalen | aktiv | zum Antrag |
Alle Angaben ohne Gewähr auf Korrektheit und Vollständigkeit. Die hier aufgeführten Informationen dienen lediglich einer Kurzinformation über die aktuell verfügbaren Förderungen. Für genaue Informationen zur jeweiligen Förderung, besuchen Sie bitte die offiziellen Informationsseiten des Fördergebers.